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BGH, 05.09.2012 - 1 StR 394/12 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 StGB
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Verhältnismäßigkeitsprüfung; hohes Rückfallrisiko) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Versagen der in einer Therapie während der Vorverbüßung vermeintlich erlernten Rückfallvermeidungsstrategien als relevanter Faktor für die Prognose hinsichtlich der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 3 S. 2
Versagen der in einer Therapie während der Vorverbüßung vermeintlich erlernten Rückfallvermeidungsstrategien als relevanter Faktor für die Prognose hinsichtlich der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BGH, 05.09.2012 - 1 StR 394/12
Das Landgericht gelangt unter Berücksichtigung der nach den Maßgaben der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzustellenden strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., NJW 2011, 1931) noch rechtsfehlerfrei zu der Überzeugung, es bestehe aufgrund eines Hanges des Angeklagten gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB ein hohes Rückfallrisiko für schwere Sexualstraftaten.